Zielsetzung:
Qualitative Verbesserung von privaten und kleinen gewerblichen Gästebeherbergungseinrichtungen.
Förderungsempfänger:
Vermieter von privaten Gästezimmern mit höchstens zehn Betten oder Vermieter von maximal drei privaten Ferienwohnungen bis maximal zehn Gästebetten. Bei Kombination beider Vermietungsarten beträgt die Obergrenze ebenfalls max. 10 Gästebetten. Weiters sind Betreiber kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe mit maximal 20 Betten antragsberechtigt. Die zu verbessernden Gästezimmer oder Ferienwohnungen müssen seit mindestens zehn Jahren vermietet worden sein.
Was wird gefördert?
◾die Verbesserung des Sanitärkomforts bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen
◾die Errichtung und die Einrichtung von Frühstücks- und Aufenthaltsräumen
◾der Umbau von bestehenden Gästezimmern zu Ferienwohnungen
◾die Errichtung und die Einrichtung eines Wellness- und/oder Freizeitbereiches
◾die Neuausstattung bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen
◾die Adaptierung bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen zu barrierefreien Unterkünften
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird je nach Schwerpunkt entweder als Pauschalsatz oder in Form eines Prozentsatzes der anrechenbaren Investitionskosten gewährt.
Weitere Informationen erhalten Sie in den Förderungsrichtlinie und im Amt der Tiroler Landesregierung unter wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at