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Neue Förderungen für Wärmepumpen

Die Förderrichtlinie tritt mit 1. Juli in Kraft, Anträge können ab 1. Oktober online gestellt werden. Die Förderauszahlung startet mit 1. Jänner 2019. Zu beachten ist, dass der Online-Antrag erst im Nachhinein, also nach Kauf und Inbetriebnahme der Anlage, einzubringen ist.

 

Gefördert werden ab 1. Juli 2018 Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen mit 3000 Euro und Luftwärmepumpen mit 700 Euro. In Summe stellt das Land Tirol 1,5 Millionen Euro für diese einkommensunabhängige Förderung bereit.

 

Infos zu den Förderrichtlinien sind unter www.tirol.gv.at/waermepumpe zu finden.

 

Drei Förderungen des Bundes für Holzheizungen, Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind ebenfalls wieder verfügbar.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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